Deliktorientiertes Sozialtraining zur Haftvermeidung bei straffällig gewordenen jungen Menschen mit Einwanderungserfahrung
Gesetzliche Grundlage
Basierend auf § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V.m.
- 10 Abs.1 JGG als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Zielgruppe
Das Training ist eine ambulante, sozialpädagogische Maßnahme für justitiabel auffällig gewordene minderjährige Ausländer (und einheimische Jugendliche mit und/oder ohne Migrationshintergrund) zwischen 14 und 21 (23) Jahren.
Anzahl der TN max.
Anmeldung fortlaufend möglich
Umfang
Das Training umfass insgesamt 15 Termine à 2h. Dieses Training ist eine Einzelmaßnahme und wird landesweit angeboten.
Kosten
Bei Vorlage eines gerichtlichen Urteils werden die Kosten zu 100% vom Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein getragen.
Qualifikationen Personal
Es werden ausschließlich Mitarbeitende mit einer themenspezifischen Zusatzqualifikation (z.B. DeeskalationstrainerIn®, AntigewalttrainerIn, CoolnesstrainerIn®) eingesetzt.
Inhalte
Ziel ist die Vermittlung von interkultureller Kompetenz und von Wissen über die Strukturen, Werte und Normen der deutschen Gesellschaft, so wie eine Auseinandersetzung mit den begangenen Straftaten. So soll dem Gedanken der Verantwortungsübernahme für begangene Straftaten wie sie das Jugendstrafrecht vorsieht Rechnung getragen werden und gleichzeitig eine Inhaftierung der Jugendlichen möglichst vermieden werden.