Was muss ich tun?

Du bist bereits wegen Körperverletzungen verurteilt worden und hast vom Gericht, dem Jobcenter oder Deiner Schule eine Auflage zur Teilnahme an einem AGT oder Sozialtraining erhalten?

Dann wende Dich bitte sofort an das örtlich zuständige Jugendamt oder das Amt für Familie und Soziales oder die Jugendgerichtshilfe.

In der Regel erfolgt die Zuweisung zu unserem Antigewalttraining durch diese Institutionen. Eine solche Trainingsmaßnahme ist immer mit Kosten verbunden. Daher müsste vorab geklärt werden, wer die Kosten für Deine Teilnahme übernimmt.

In Einzelfällen kann auch die Bewährungshilfe die Kosten beim Land beantragen. Solltest Du unter einer Bewährung stehen, erkundige Dich bitte bei Deinem Bewährungshelfer/Deiner Bewährungshelferin.

Eine Garantie für die Finanzierung gibt es leider nicht.

Männer, die ausschließlich Gewalt gegen ihre Partnerin ausgeübt haben und daher eine gerichtliche Auflage bekommen haben oder selbst etwas unternehmen möchten, können sich an KAST wenden, wenn Sie aus dem Landkreis Bad Segeberg kommen.
Alle anderen wenden sich bitte an ProFamilia . Durch das „Packhaus“ in Kiel werden z.B. überregional Gruppenangebote durchgeführt. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.packhaus-kiel.de oder telefonisch unter 0431-578896 (Beseler Allee 69 a, 24105 Kiel)

Erwachsene Kandidaten für ein AGT können sich an die Forensische Ambulanz im Zentrum für Integrative Psychiatrie in Kiel wenden (Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel 0431- 597-2681; ärztliche Leitung: PD Dr. Huchzermeier). Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten einer Tätertherapie es für Sie gibt und wer die Kosten übernimmt.