Täter-Opfer-Ausgleich Schleswig-Holstein
Im April 2023 hat KAST e.V. den Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich Jugend für den Landgerichtsbezirk Kiel übernommen. Ob ein Täter-Opfer-Ausgleich in den Bereich Jugend fällt, richtet sich nach dem Alter des oder der Beschuldigten. Unter dem Überbegriff Jugend sind strafmündige Jugendliche und junge Heranwachsende bis 21 Jahre gefasst.
- Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
- Ablauf eines TOAs
- Das bietet der TOA
1. Was kann ich unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) verstehen?
Der TOA bringt Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat (z.B. einer Körperverletzung) zusammen. Gemeinsam sollen die Beteiligten darüber sprechen was ihnen passiert ist und wie sie die Ereignisse aus ihrer Perspektive bewerten. Für die beschuldigte Person geht es in erster Linie darum, Verantwortung für ihre oder seine Tat zu übernehmen. Es ist eine Möglichkeit sich zu entschuldigen und den verursachten Schaden wiedergutzumachen. Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Tat und dem angerichteten Schaden an einer anderen Person fällt gerade jungen Menschen nicht leicht. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, um sich der Konsequenzen des eigenen Handels bewusst zu werden.
Für die Geschädigten bietet der TOA die Möglichkeit sich in einem sicheren Rahmen mit dem Täter oder der Täterin auseinander zu setzen. Sie können das, was ihnen passiert ist und die jeweiligen Folgen dessen mit der dafür verantwortlichen Person besprechen. Außerdem können sie eine Entschuldigung hören und sich gemeinsam darauf einigen was getan werden muss, damit das, was passiert ist nicht noch einmal vorkommt.
Oftmals gibt es auch Delikte, in denen die Rollen nicht so klar verteilt sind, wenn z.B. beide oder mehrere Personen zugleich Geschädigte als auch Beschuldigte einer oder mehrerer Straftaten sind. Auch hier bietet der TOA die Möglichkeit sich zusammenzusetzten, das Geschehene aufzuarbeiten, Verantwortung hierfür zu übernehmen und zu überlegen, wie in Zukunft ein solches Ereignis verhindert werden kann.
Nicht immer haben Geschädigte ein Interesse daran sich mit dem oder der Beschuldigten auseinanderzusetzen. Die Gründe hierfür sind gut nachvollziehbar, schlussendlich bleibt es eine Belastung sich mit dem Menschen in einem Raum zusammen zu setzen der einen zu einem früheren Zeitpunkt verletzt hat. Wenn die Beschuldigten dennoch ein Interesse haben sich mit ihrer Tat auseinanderzusetzen bietet KAST e.V. in geeigneten Fällen ein Tataufarbeitungsgespräch an. Das bedeutet, dass sich die Beschuldigten mit ihrer Tat, den Ursachen für ihr Handeln und den Konsequenzen für sich, den Geschädigten und dem Umfeld auseinandersetzen. Außerdem wird gemeinsam überlegt, was sich ändern muss damit die beschuldigte Partei ihre Tat nicht wiederholt.
Bei all diesen unterschiedlichen Ausprägungen des TOAs ist immer eine ausgebildete Mediatorin zugegen, die unterstützend agieren kann und gleichzeitig darauf achtet, dass das Gespräch fair und ohne Grenzverletzungen abläuft. Des Weiteren finden vor dem Gespräch mit Geschädigten und Beschuldigten Vorgespräche mit allen Parteien statt. Dies dient den beteiligten Parteien zur Vorbereitung und der Mediatorin zur Überprüfung ob die Anforderungen des TOAs im konkreten Fall erfüllt werden.
Ein TOA ist:
FREIWILLIG
VERTRAULICH
INDIVIDUELL
ALLPARTEILICH UND FAIR
KOSTENLOS
2. Ablauf eines TOAs:
- Anschreiben durch die TOA-Stelle
- Erläuterung der Möglichkeiten und Grenzen eines TOAs. Alle beteiligten Parteien müssen für den weiteren Verlauf dem TOA zustimmen.
- Vorgespräche mit den einzelnen Parteien in denen sie sich auf das Ausgleichsgespräch vorbereiten können.
- Durchführung des Ausgleichsgesprächs, in welchem alle beteiligten Parteien zusammenkommen und gemeinsam mit der Mediatorin eine individuelle, für alle akzeptable Lösung für den Konflikt finden.
- Schriftliches Festhalten der Lösung durch eine Vereinbarung. Diese wird von allen Parteien unterschrieben.
- Rückmeldung an zuständige Stelle (z.B. Staatsanwaltschaft) durch die TOA-Stelle.
3. Das bietet der TOA:
Für Betroffene:
- Dem Täter oder der Täterin gegenübertreten, um die Tat und die Konsequenzen dieser zu beschreiben und auszudrücken.
- Falls gewünscht; zukünftigen Umgang miteinander regeln
- Entschuldigung hören und Wege der Wiedergutmachung finden.
- Einen Abschluss finden.
Für Beschuldigte:
- Den Geschädigten gegenüberzutreten und sich und die eigene Tat erklären.
- Entschuldigung anbieten und Verantwortung übernehmen.
- Wiedergutmachung leisten.
- Falls gewünscht; zukünftigen Umgang miteinander regeln.
- Einen Abschluss finden.
Bei Fragen sind wir unter toa@kast-sh.de zu erreichen.