Antigewalttraining für gerichtlich verurteilte, gewalttätig gewordene, Jugendliche/ Heranwachsende
(KAST-AGT)
Gesetzliche Grundlage
Basierend auf § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V.m.
- 29 SGB VIII als soziale Gruppenarbeit
- 41 SGB VIII als Nachbetreuung / Hilfe für junge Volljährige
- 10 Abs.1 JGG als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
- § 45, 47 JGG bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens
Zielgruppe
Die Trainingsmaßnahme richtet sich an männliche/weibliche Klientel, die entweder mehrfach durch gewalttätiges Verhalten auffällig geworden sind oder/und die sich deswegen bereits vor dem Gericht verantworten mussten.
Anzahl der TN max.
Anmeldung fortlaufend möglich
Umfang
Insgesamt 22 Termine.
Davon 10 Einzelsitzungen und 12 Gruppensitzungen.
Für die Einzelsitzungen werden 1,5h veranschlagt; bei den Gruppensitzungen richtet sich der Stundenumfang nach der Gruppengröße (zwischen 2,5h und 4h).
Kosten
Nach vereinbarter Fachleistungsstunde für Einzel- und Gruppensettings.
Qualifikationen Personal
Es werden ausschließlich Mitarbeitende mit einer themenspezifischen Zusatzqualifikation (z.B. DeeskalationstrainerIn®, AntigewalttrainerIn, CoolnesstrainerIn®) eingesetzt.
Inhalte
Das KAST-AGT hat das Ziel, eine Verhaltens- und Einstellungsänderung bei den Teilnehmenden gegenüber ihrer Gewaltanwendung zu bewirken. Es werden alternative Sicht- und Handlungsweisen erarbeitet und dadurch weitere Straftraten verhindert.
Das KAST-AGT orientiert sich in seinem Aufbau zwar an dem klassischen AGT, wurde jedoch für den ambulanten Bereich erheblich modifiziert und weiterentwickelt.